KI-Richtlinie
für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz
für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Stand: 2. Januar 2026
Diese KI-Richtlinie definiert Grundsätze, Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten für den Einsatz von KI in meiner selbständigen Tätigkeit als AI-Mentor und KI-Beauftragter. Sie gewährleistet einen verantwortungsvollen, EU AI Act-konformen (Verordnung (EU) 2024/1689), nachvollziehbaren und qualitätsgesicherten Umgang mit KI-Systemen. Die Richtlinie gilt für alle von mir genutzten KI-Anwendungen, intern oder in Kundenprojekten, z. B. bei Recherche, Inhaltsgenerierung oder Prozessanalyse.
Künstliche Intelligenz (KI) umfasst softwarebasierte Systeme, die kognitive Aufgaben wie Text-/Bildanalyse, Inhaltsgenerierung, Entscheidungsunterstützung oder Mustererkennung übernehmen (Art. 3 EU AI Act). Risikoklassen folgen Art. 6 EU AI Act: unzulässig, hoch, begrenzt oder minimal. In meiner Tätigkeit dominieren minimale/begrenzte Risiken (z. B. ChatGPT für Recherche); hochriskante Systeme werden vermieden.
Vor KI-Nutzung erfolgt eine AI-Inventory und Risikoprüfung (Art. 6, 9 EU AI Act): Dokumentation der Systeme, Rollen (Betreiber/Anbieter) und Klassen. Beispiele: Generative Tools (minimal); keine biometrische Analyse (verboten/hoch). Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) bei personenbezogenen Daten (DSGVO Art. 35).
KI dient Unterstützung bei:
Ausgeschlossen:
Personenbezogene Daten nur bei Rechtsgrundlage (DSGVO); sensible Daten nie in externe KI eingeben. Bevorzugt EU-Anbieter/datenschutzfreundliche Einstellungen; Vertraulichkeit gegenüber Kunden priorisiert.
KI-Inhalte prüfen auf Genauigkeit, Bias, Halluzinationen; Grenzen dokumentieren. Vorfälle (Art. 73 AI Act) melden an Anbieter/Behörden bei relevantem Risiko.
Als KI-Beauftragter verfüge ich über AI-Kompetenz (Art. 4 AI Act), inkl. Risiken, Technik und Recht.
Der Einsatz von KI erfolgt immer strukturiert und nachvollziehbar. Eine AI-Inventory listet genutzte Systeme, Risikoklassen und Einsatzkontexte auf. Wesentliche Entscheidungen, Methoden, Prüfungen und Quellen werden dokumentiert und sind bei Bedarf (z. B. Kundenanfragen oder Behördenkontrollen) einsehbar. Dies gewährleistet Transparenz gemäß Art. 12 und 52 EU AI Act..
Diese Richtlinie wird jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen angepasst, insbesondere bei neuen AI-Act-Vorgaben, technischen Entwicklungen oder veränderten Einsatzszenarien. Anpassungen werden dokumentiert und auf der Website publiziert.
Diese KI-Richtlinie tritt mit Veröffentlichung am 2. Januar 2026 in Kraft und bildet fortan Bestandteil meiner professionellen Arbeitsweise als KI-Mentor und KI-Beauftragter.