KI einführen. Rechtssicher. Dauerhaft.
Kein Projekt. Kein Audit. Keine Checkliste, die im Schrank landet. Ich übernehme die Funktion des externen KI-Beauftragten operativ und dauerhaft. Für Unternehmen und Verwaltungen, die KI einsetzen wollen, ohne Compliance-Risiken einzugehen.
Das Problem
Die meisten Organisationen stehen allein vor dem EU AI Act.
KI-Tools werden täglich genutzt. In der Verwaltung, im Mittelstand, überall. Doch was diese Nutzung rechtlich bedeutet, welche Pflichten sie auslöst und wie man sie dokumentiert: das weiß kaum jemand wirklich.
Berater liefern Konzepte. Auditors liefern Befunde. Was dauerhaft fehlt, ist jemand, der die Umsetzung tatsächlich übernimmt, mit Verantwortung, Monat für Monat.
Über mich
40 Jahre Praxis.
Ein klarer Fokus.
Mein Weg führte durch Produktentwicklung und Qualitätsmanagement, über vier Jahrzehnte in verantwortungsvollen Positionen. Dieses Fundament ist heute mein entscheidender Vorteil: Ich verstehe, wie Organisationen wirklich funktionieren, bevor ich KI in sie hineinbringe.
Als TÜV-zertifizierter KI-Beauftragter bin ich kein klassischer Berater. Ich übernehme eine operative Funktion, dauerhaft, mit Verantwortung. Das Modell ähnelt dem externen Datenschutzbeauftragten: klar definiert, rechtlich verankert, monatlich verfügbar.
Ich habe KI nach dem 60. Lebensjahr zu meinem Schwerpunkt gemacht. Diese Entscheidung war bewusst. Wer die Tiefe langer Berufserfahrung mit technologischer Kompetenz verbindet, kann etwas, das reine Technologen nicht können: Organisationen wirklich abholen, wo sie stehen.
Compliance as a Service
Was ich für Sie täglich tue.
Ich arbeite wie ein interner KI-Beauftragter, aber extern, schlank und ohne Overhead. Mittelständische Unternehmen und öffentliche Verwaltungen erhalten damit erstmals Zugang zu einer Funktion, die bisher größeren Einheiten vorbehalten war.
Monatliches Retainer-Modell. Klar definierte Leistungen. Kein Beratungsaufwand auf Ihrer Seite.
EU AI Act · Zeitplan
Die Uhr läuft.
Seit 2024.
Der EU AI Act ist kein Zukunftsthema. Er ist geltendes Recht. Art. 4 gilt seit Februar 2025. Hochrisikoanforderungen greifen ab August 2026. Wer jetzt Strukturen aufbaut, spart sich später den Krisenaufwand.
Ich begleite Unternehmen und Verwaltungen durch jeden Stufenplan. Nicht als Berater, der erklärt, sondern als Beauftragter, der es umsetzt.
Vorgehen
Wie wir zusammenarbeiten.
Stimmen
„Endlich jemand, der nicht erklärt, was getan werden muss, sondern es einfach tut. Das ist genau die Funktion, die wir gebraucht haben.”
Thomas Breitner · Geschäftsführer, mittelständisches IndustrieunternehmenHäufige Fragen
Was Entscheider wissen wollen.
Was macht ein externer KI-Beauftragter konkret?
Ein externer KI-Beauftragter übernimmt dauerhaft die operative Verantwortung für den rechtssicheren Einsatz von KI in einer Organisation. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risikoklassen, erstellt die notwendige Dokumentation und koordiniert mit dem Datenschutzbeauftragten. Die Funktion ähnelt dem externen Datenschutzbeauftragten: klar definiert, rechtlich verankert, auf Monatsbasis.
Was fordert der EU AI Act von Unternehmen in der Praxis?
Art. 4 schreibt nachweisbare KI-Kompetenz für alle Mitarbeitenden vor, die KI einsetzen. Art. 26 regelt Risikoaufsicht und Dokumentation beim KI-Betrieb. Art. 27 fordert eine Grundrechte-Folgenabschätzung für bestimmte Hochrisiko-Systeme. Art. 50 verpflichtet zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Für Hochrisikosysteme gelten ab August 2026 weitere Anforderungen.
Gilt der EU AI Act auch für kleine und mittelständische Unternehmen?
Ja. Der EU AI Act gilt für alle Organisationen, die KI-Systeme in der EU einsetzen, unabhängig von ihrer Größe. KMU profitieren bei bestimmten Risikoklassen von vereinfachten Pflichten, sind aber nicht grundsätzlich ausgenommen. Wer KI produktiv nutzt, muss mindestens Art. 4 und Art. 50 erfüllen.
Für wen ist das Compliance-as-a-Service-Modell geeignet?
Das Modell richtet sich an mittelständische Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die KI einsetzen oder einsetzen wollen. Es ist besonders geeignet für Organisationen, die keinen internen Vollzeit-KI-Beauftragten einrichten möchten, aber einen dauerhaften, rechtssicheren Ansprechpartner benötigen.
Wie unterscheidet sich ein KI-Beauftragter von einem KI-Berater?
Ein Berater liefert Konzepte und zieht sich danach zurück. Ein KI-Beauftragter übernimmt eine Funktion: dauerhaft, operativ, mit Verantwortung. Er ist nicht Auftragnehmer eines Projekts, sondern fester Bestandteil der Compliance-Struktur einer Organisation.
Jetzt handeln
Steuern Sie KI.
Bevor KI Sie steuert.
Kein Onboarding-Marathon. Kein Beratungsaufwand. Ich bin ab dem ersten Tag operativ für Sie tätig.
