Externer KI-Beauftragter | EU AI Act Compliance | Alexander Thein | ai-mentoring.ai
TÜV-zertifizierter KI-Beauftragter  ·  EU AI Act  ·  DSGVO  ·  ISO 42001

KI einführen. Rechtssicher. Dauerhaft.

Kein Projekt. Kein Audit. Keine Checkliste, die im Schrank landet. Ich übernehme die Funktion des externen KI-Beauftragten operativ und dauerhaft. Für Unternehmen und Verwaltungen, die KI einsetzen wollen, ohne Compliance-Risiken einzugehen.

Alexander Thein, TÜV-zertifizierter KI-Beauftragter

Das Problem

Die meisten Organisationen stehen allein vor dem EU AI Act.

KI-Tools werden täglich genutzt. In der Verwaltung, im Mittelstand, überall. Doch was diese Nutzung rechtlich bedeutet, welche Pflichten sie auslöst und wie man sie dokumentiert: das weiß kaum jemand wirklich.

Berater liefern Konzepte. Auditors liefern Befunde. Was dauerhaft fehlt, ist jemand, der die Umsetzung tatsächlich übernimmt, mit Verantwortung, Monat für Monat.

⚠️
Compliance ohne Struktur
Viele KI-Systeme werden eingesetzt, ohne zu wissen, ob sie hochrisikopflichtig sind. Dokumentationslücken, die im Audit existenzbedrohend werden können.
🕐
Der EU AI Act gilt bereits
Seit August 2024 in Kraft. Die Anforderungen steigen stufenweise. Wer jetzt wartet, holt eine Bürde auf, die hätte Struktur werden können.
🔍
Kein dauerhafter Ansprechpartner
Projektberater verschwinden. Zertifizierungsstellen zertifizieren. Was fehlt, ist ein operativer KI-Beauftragter, der bleibt und Verantwortung trägt.
📋
Schulungspflicht nach Art. 4
Alle Mitarbeitenden, die KI nutzen, müssen nachweislich geschult sein. Nicht einmalig. Laufend. Dokumentiert.
40+
Jahre Berufserfahrung
3
Compliance-Frameworks
100%
Operativ, nicht nur beratend
1
Ansprechpartner. Dauerhaft.
Alexander Thein
TÜV-zertifiziert · Allgäu

Über mich

40 Jahre Praxis.
Ein klarer Fokus.

Mein Weg führte durch Produktentwicklung und Qualitätsmanagement, über vier Jahrzehnte in verantwortungsvollen Positionen. Dieses Fundament ist heute mein entscheidender Vorteil: Ich verstehe, wie Organisationen wirklich funktionieren, bevor ich KI in sie hineinbringe.

Als TÜV-zertifizierter KI-Beauftragter bin ich kein klassischer Berater. Ich übernehme eine operative Funktion, dauerhaft, mit Verantwortung. Das Modell ähnelt dem externen Datenschutzbeauftragten: klar definiert, rechtlich verankert, monatlich verfügbar.

Ich habe KI nach dem 60. Lebensjahr zu meinem Schwerpunkt gemacht. Diese Entscheidung war bewusst. Wer die Tiefe langer Berufserfahrung mit technologischer Kompetenz verbindet, kann etwas, das reine Technologen nicht können: Organisationen wirklich abholen, wo sie stehen.

TÜV-zertifizierter KI-Beauftragter (KI-Beauftragter TÜV)
40 Jahre Erfahrung in Qualitätsmanagement und Datenschutz
EU AI Act, DSGVO und ISO 42001 aus einer Hand
Trainer und Dozent für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen
International tätig, Deutsch und Englisch

Compliance as a Service

Was ich für Sie täglich tue.

Ich arbeite wie ein interner KI-Beauftragter, aber extern, schlank und ohne Overhead. Mittelständische Unternehmen und öffentliche Verwaltungen erhalten damit erstmals Zugang zu einer Funktion, die bisher größeren Einheiten vorbehalten war.

Monatliches Retainer-Modell. Klar definierte Leistungen. Kein Beratungsaufwand auf Ihrer Seite.

01
Externer KI-Beauftragter
Ich übernehme die Funktion dauerhaft. Ansprechpartner nach innen und außen, mit laufender Dokumentation und Aufsicht sowie Aktualisierung bei Gesetzesänderungen.
Art. 26Dauerhaft
02
KI-Governance und Risikostruktur
Risikoklassifizierung Ihrer KI-Systeme, Richtlinien und Freigabeprozesse. Das Fundament, das prüfbar und auditfest ist.
ISO 42001Dokumentation
03
Schulungen nach Art. 4 EU AI Act
Nachweispflichtige KI-Kompetenz für Führungskräfte und Mitarbeitende. Strukturiert, bedarfsorientiert und mit lückenlosem Nachweis.
Art. 4Nachweis
04
DSGVO-Koordination
KI und Datenschutz greifen ineinander. Ich koordiniere mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und stelle die Kohärenz beider Systeme sicher.
DSGVOAbstimmung
05
Transparenz nach Art. 50 EU AI Act
Art. 50 verpflichtet zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Ich entwickle ein Konzept, das rechtlich trägt und intern umsetzbar ist.
Art. 50Kennzeichnung
06
KI-Strategie und Beschaffung
Welche KI-Systeme passen zu Ihnen? Wie prüfen Sie Anbieter? Ich begleite Entscheidungen, bevor sie bindend werden.
StrategieBeschaffung

EU AI Act · Zeitplan

Die Uhr läuft.
Seit 2024.

Der EU AI Act ist kein Zukunftsthema. Er ist geltendes Recht. Art. 4 gilt seit Februar 2025. Hochrisikoanforderungen greifen ab August 2026. Wer jetzt Strukturen aufbaut, spart sich später den Krisenaufwand.

Ich begleite Unternehmen und Verwaltungen durch jeden Stufenplan. Nicht als Berater, der erklärt, sondern als Beauftragter, der es umsetzt.

Art. 4
KI-Kompetenz
Nachweis für alle Mitarbeitenden, die KI nutzen. Gilt seit Februar 2025.
Art. 26
Betreiberpflichten
Risikoaufsicht und Dokumentation beim Einsatz von KI-Systemen. Die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Art. 27
Grundrechte-Folgenabschätzung
Für Hochrisiko-KI: strukturierte Prüfung vor dem Einsatz. Pflicht, keine Kür.
Art. 50
Transparenzpflichten
KI-generierte Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Ohne Ausnahme.

Vorgehen

Wie wir zusammenarbeiten.

I
Erstgespräch
30 Minuten, kostenlos. Ich lerne Ihre Situation kennen. Sie lernen meine Arbeitsweise kennen. Ohne Verpflichtung.
II
Bestandsanalyse
Welche KI-Systeme sind im Einsatz? Wo bestehen Pflichten? Wo bestehen Lücken? Klare Antworten, kein Fachjargon.
III
Strukturaufbau
Richtlinien, Dokumentation und Schulungskonzept. Ich schaffe das Fundament, das prüfbar und auditfest ist.
IV
Laufende Betreuung
Als externer KI-Beauftragter bleibe ich dauerhaft an Ihrer Seite. Nicht bis zum nächsten Audit. Über das nächste Audit hinaus.

Stimmen

„Endlich jemand, der nicht erklärt, was getan werden muss, sondern es einfach tut. Das ist genau die Funktion, die wir gebraucht haben.”

Thomas Breitner · Geschäftsführer, mittelständisches Industrieunternehmen
★★★★★
„Herr Thein bringt ein Praxisniveau mit, das ich von externen Beauftragten selten erlebt habe. Er kennt die Abläufe und denkt in unseren Kategorien.”
Sabine Keller
Führungskraft, Öffentliche Verwaltung
★★★★★
„Der EU AI Act war für uns abstrakt. Nach dem Workshop wussten wir, was wir zu tun haben, und hatten einen konkreten Plan in der Hand.”
Martin Hübner
Amtsleitung, Kommunalverwaltung
★★★★★
„Wir hatten KI im Einsatz, ohne zu wissen, welche Pflichten das auslöst. Alexander Thein hat das für uns geordnet, strukturiert und ohne Panikmache.”
Andrea Wolfram
Betriebsleitung, Mittelstand

Häufige Fragen

Was Entscheider wissen wollen.

Was macht ein externer KI-Beauftragter konkret?

Ein externer KI-Beauftragter übernimmt dauerhaft die operative Verantwortung für den rechtssicheren Einsatz von KI in einer Organisation. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risikoklassen, erstellt die notwendige Dokumentation und koordiniert mit dem Datenschutzbeauftragten. Die Funktion ähnelt dem externen Datenschutzbeauftragten: klar definiert, rechtlich verankert, auf Monatsbasis.

Was fordert der EU AI Act von Unternehmen in der Praxis?

Art. 4 schreibt nachweisbare KI-Kompetenz für alle Mitarbeitenden vor, die KI einsetzen. Art. 26 regelt Risikoaufsicht und Dokumentation beim KI-Betrieb. Art. 27 fordert eine Grundrechte-Folgenabschätzung für bestimmte Hochrisiko-Systeme. Art. 50 verpflichtet zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Für Hochrisikosysteme gelten ab August 2026 weitere Anforderungen.

Gilt der EU AI Act auch für kleine und mittelständische Unternehmen?

Ja. Der EU AI Act gilt für alle Organisationen, die KI-Systeme in der EU einsetzen, unabhängig von ihrer Größe. KMU profitieren bei bestimmten Risikoklassen von vereinfachten Pflichten, sind aber nicht grundsätzlich ausgenommen. Wer KI produktiv nutzt, muss mindestens Art. 4 und Art. 50 erfüllen.

Für wen ist das Compliance-as-a-Service-Modell geeignet?

Das Modell richtet sich an mittelständische Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die KI einsetzen oder einsetzen wollen. Es ist besonders geeignet für Organisationen, die keinen internen Vollzeit-KI-Beauftragten einrichten möchten, aber einen dauerhaften, rechtssicheren Ansprechpartner benötigen.

Wie unterscheidet sich ein KI-Beauftragter von einem KI-Berater?

Ein Berater liefert Konzepte und zieht sich danach zurück. Ein KI-Beauftragter übernimmt eine Funktion: dauerhaft, operativ, mit Verantwortung. Er ist nicht Auftragnehmer eines Projekts, sondern fester Bestandteil der Compliance-Struktur einer Organisation.

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